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   VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03   

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VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03 (https://dejure.org/2005,20310)
VG Aachen, Entscheidung vom 23.05.2005 - 8 K 3072/03 (https://dejure.org/2005,20310)
VG Aachen, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 8 K 3072/03 (https://dejure.org/2005,20310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen; Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis-EU einer ghanaischen Staatsangehörigen; Ableitung eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 5 Abs. 2; RL 68/360 Art. 4 Abs. 2; RL 68/360/EWG Art. 4 Abs. 4; VO 1612/68/EWG Art. 10; VO 1612/68/EWG Art. 7 Abs. 2; EG Art. 12 Abs. 1; RL 90/364/EWG Art. 1; AufenthG § 3 Abs. 1
    Freizügigkeit, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Familienangehörige, Kinder, Personensorge, nichteheliche Lebensgemeinschaft, unerlaubte Einreise, Existenzminimum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird, vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 -C-200/02- (Chen), DVBl. 2005, 100 ff. und www.curia.eu.int/, Rdnr. 42-44, Die minderjährigen Kläger zu 3. und 4. sind zwar im Besitz einer vom Beklagten ausgestellten Aufenthaltserlaubnis-EU und damit zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.

    Andernfalls würde dem Aufenthaltsrecht des Kindes jede praktische Wirksamkeit genommen, da der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kind im Kleinkindalter, offenkundig voraussetzt, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei diesem aufhalten darf und dass es demgemäß dieser Person ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kind zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen, vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 -C-200/02- (Chen), a.a.O., Rdnr. 45-48.

    Dementsprechend zieht der EuGH bei der Herleitung von Aufenthaltsrechten auch in jüngeren Entscheidungen stets zunächst die speziellen Grundfreiheiten heran und greift erst, wenn diese dem Betroffenen ein Aufenthaltsrecht nicht zu vermitteln vermögen, auf das aus der Unionsbürgerschaft fließende Aufenthaltsrecht des Art. 18 Abs. 1 EG zurück, vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002 -C-413/99- (Baumbast und R), a.a.O, Rdnr. 95 und Urteil vom 19. Oktober 2004 -C-200/02- (Chen), a.a.O., Rdnr. 21-26.

    Die Situation in dem in Rede stehenden Fall eines minderjährigen Unionsbürgers, der ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedschaft aus dem Gemeinschaftsrecht herleitet, ist mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der die tatsächliche Sorge wahrnehmenden Mutter in der Gefühlswelt und bei der Erziehung des Minderjährigen im Kleinkindalters nicht anders als bei einem minderjährigen deutschen Staatsangehörigen, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Tizzano vom 18. Mai 2004 in der Rs. C-200/02 (Chen), www.curia.eu.int/, Rdnr. 97 ff.

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Demnach ist Art. 12 der VO 1612/68/EWG in dem Fall, dass er einem Kind ein Aufenthaltsrecht zuerkennt, angesichts der Zielsetzung der Verordnung sowie der Tatsache, dass ihm keinesfalls die praktische Wirksamkeit genommen werden darf, dahin auszulegen, dass er dem Elternteil, der die Personensorge für das Kind tatsächlich wahrnimmt, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit den Aufenthalt bei dem Kind erlaubt, um diesem die Wahrnehmung seines Rechts zu erleichtern, selbst wenn die Eltern inzwischen geschieden sind oder der Elternteil, der Bürger der Europäischen Union ist, nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist, vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002 -C-413/99- (Baumbast und R), Slg. 2002, I-7091 ff., Rdnr. 68-75.

    Dass die Eltern der Kläger zu 3. und 4. nicht verheiratet sind, ist ohne Belang, da es ausreicht, dass der Vater Arbeitnehmer im Sinne der Art. 1 und 10 der VO 1612/68/EWG ist, vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002 -C-413/99- (Baumbast und R), a.a.O., Rdnr. 58 ff.

    Dementsprechend zieht der EuGH bei der Herleitung von Aufenthaltsrechten auch in jüngeren Entscheidungen stets zunächst die speziellen Grundfreiheiten heran und greift erst, wenn diese dem Betroffenen ein Aufenthaltsrecht nicht zu vermitteln vermögen, auf das aus der Unionsbürgerschaft fließende Aufenthaltsrecht des Art. 18 Abs. 1 EG zurück, vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002 -C-413/99- (Baumbast und R), a.a.O, Rdnr. 95 und Urteil vom 19. Oktober 2004 -C-200/02- (Chen), a.a.O., Rdnr. 21-26.

    III, Rdnr. 48 und 101; Schlussanträge des Generalanwalts L.A. Geelhoed vom 5. Juli 2001 in der Rs. C-413/99 (Baumbast), a.a.O., Rdnr. 104, 113 ff.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zum Nachweis des Aufenthaltsrechts nach Art. 4 der RL 68/369/EWG i.V.m. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU zu erteilende Aufenthaltserlaubnis-EU anders als eine Aufenthaltsgenehmigung nach nationalem Ausländerrecht auch für drittstaatsangehörige freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige keine konstitutive, d.h. ein Aufenthaltsrecht erst begründende Wirkung, sondern lediglich einen feststellenden - deklaratorischen - Charakter hat, vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002 -C-459/99- (MRAX), Slg. 2002, I-6591 ff., Rdnr. 74 und vom 14. April 2005 -C-157/03- (Kommission der EG gegen Spanien), www.curia.eu.int/, Rdnr. 28; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Band 1, Stand: Dezember 2004, SystDarst III Rdnr. 117.

    Allein die Tatsache, dass die für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt von Ausländern geltenden gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt sind, kann als solche nicht zur Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis-EU nach Art. 3 der RL 64/221/EWG aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit führen, vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002 -C-459/99- (MRAX), a.a.O., Rdnr. 75-80.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Dementsprechend müsse sich der mit einem Unionsbürger verheiratete Drittstaatsangehörige, um "in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens" in den Genuss der Rechte aus Art. 10 der VO 1612/68/EWG kommen zu können, rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, wenn er sich in einen anderen Mitgliedstaat begebe, in den der Unionsbürger abwandere oder abgewandert sei, vgl. EuGH, Urteil vom 23. September 2003 -C-109/01- (Akrich), Slg. 2003, I-9607 ff., Rdnr. 49 ff.

    Ein solcher Eingriff verstößt gegen die EMRK, wenn er nicht den Anforderungen des Art. 8 Abs. 2 genügt, das heißt, wenn er nicht gesetzlich vorgesehen, von einem oder mehreren im Hinblick auf diesen Absatz berechtigten Zielen getragen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, das heißt durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem berechtigten Ziel steht, das mit ihm verfolgt wird, vgl. EuGH, Urteil vom 23. September 2003 -C-109/01- (Akrich), a.a.O., Rdnr. 58 ff. sowie Urteil vom 11. Juli 2002 -C- 60/00- (Carpenter), Slg. 2002, I-6279 ff., Rdnr. 41 ff., in dem der EuGH einer drittstaatsangehörigen Ehegattin trotz des illegalen Aufenthalts vor der Eheschließung ein von ihrem Ehemann aus Art. 49 EG i.V.m. Art. 8 EMRK abgeleitetes Aufenthaltsrecht zuerkannt hat.

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass es für das Freizügigkeitsrecht des Arbeitnehmers - und damit auch für die von ihm abgeleiteten Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen - grundsätzlich unerheblich ist, ob das vom Arbeitnehmer erzielte Einkommen geeignet ist, das Existenzminimum vollständig abzusichern oder ob öffentliche Mittel ergänzend bezogen werden müssen, vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 1982 -53/81- (Levin), Slg. 1982, 1035 ff., Rdnr. 18 und Urteil vom 3. Juni 1986 -139/85- (Kempf), Slg. 1986, 1741 ff., Rdnr.16; Funke-Kaiser in GK, Band 1, § 2 Rdnr. 56.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass es für das Freizügigkeitsrecht des Arbeitnehmers - und damit auch für die von ihm abgeleiteten Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen - grundsätzlich unerheblich ist, ob das vom Arbeitnehmer erzielte Einkommen geeignet ist, das Existenzminimum vollständig abzusichern oder ob öffentliche Mittel ergänzend bezogen werden müssen, vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 1982 -53/81- (Levin), Slg. 1982, 1035 ff., Rdnr. 18 und Urteil vom 3. Juni 1986 -139/85- (Kempf), Slg. 1986, 1741 ff., Rdnr.16; Funke-Kaiser in GK, Band 1, § 2 Rdnr. 56.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Ein solcher Eingriff verstößt gegen die EMRK, wenn er nicht den Anforderungen des Art. 8 Abs. 2 genügt, das heißt, wenn er nicht gesetzlich vorgesehen, von einem oder mehreren im Hinblick auf diesen Absatz berechtigten Zielen getragen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, das heißt durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem berechtigten Ziel steht, das mit ihm verfolgt wird, vgl. EuGH, Urteil vom 23. September 2003 -C-109/01- (Akrich), a.a.O., Rdnr. 58 ff. sowie Urteil vom 11. Juli 2002 -C- 60/00- (Carpenter), Slg. 2002, I-6279 ff., Rdnr. 41 ff., in dem der EuGH einer drittstaatsangehörigen Ehegattin trotz des illegalen Aufenthalts vor der Eheschließung ein von ihrem Ehemann aus Art. 49 EG i.V.m. Art. 8 EMRK abgeleitetes Aufenthaltsrecht zuerkannt hat.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Die Klägerin zu 1. hat auch das erforderliches schutzwürdiges Interesse an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis-EU mit einer Geltung für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ab Antragstellung (14. August 2003), weil die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts für ihre weitere aufenthaltsrechtliche Stellung, insbesondere mit Blick auf eine Aufenthaltsverfestigung erheblich sein kann, vgl. zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AuslG: BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 -1 C 14/97-, NVwZ 1999, 306.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Da der Sachverhalt in diesem Verfahren unter die letztgenannte Bestimmung fiel, sah der EuGH sich nicht gehalten, noch über die Auslegung von Art. 8 a zu entscheiden, vgl. EuGH, Urteil vom 29. Februar 1996 -C-193/94- (Skanavi und Chryssanthakopoulos), Slg. 1996, I-929, Rdnr. 22.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-157/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG,

    Auszug aus VG Aachen, 23.05.2005 - 8 K 3072/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zum Nachweis des Aufenthaltsrechts nach Art. 4 der RL 68/369/EWG i.V.m. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU zu erteilende Aufenthaltserlaubnis-EU anders als eine Aufenthaltsgenehmigung nach nationalem Ausländerrecht auch für drittstaatsangehörige freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige keine konstitutive, d.h. ein Aufenthaltsrecht erst begründende Wirkung, sondern lediglich einen feststellenden - deklaratorischen - Charakter hat, vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002 -C-459/99- (MRAX), Slg. 2002, I-6591 ff., Rdnr. 74 und vom 14. April 2005 -C-157/03- (Kommission der EG gegen Spanien), www.curia.eu.int/, Rdnr. 28; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Band 1, Stand: Dezember 2004, SystDarst III Rdnr. 117.
  • EuGH, 11.04.2000 - C-356/98

    Kaba

  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

  • VG Hamburg, 26.06.2014 - 19 K 2939/13

    Fürnotwendigerklärung der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für ein

    Aus Sicht eines vernünftigen Bürgers mit dem gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie die Klägerin war es bei dieser Sachlage und in Anbetracht der Bedeutung, die die Angelegenheit für sie hat, vernünftig, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. hierzu auch Entscheidungen zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO : VG Sigmaringen, Urt. v. 22.2.2005, 4 K 16/05, Rn. 43; VG Aachen, Urt. v. 23.5.2005, 8 K 3072/03, ).
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